Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 03.04.2003

Rechtsprechung
   LSG Brandenburg, 17.03.2004 - L 10 AL 121/01   

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https://dejure.org/2004,18265
LSG Brandenburg, 17.03.2004 - L 10 AL 121/01 (https://dejure.org/2004,18265)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2004 - L 10 AL 121/01 (https://dejure.org/2004,18265)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2004 - L 10 AL 121/01 (https://dejure.org/2004,18265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit zwischen befristeten Arbeitsverhältnissen; Beleuchter bei der Produktion von Spielfilmen; Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld und der Arbeitslosigkeit (Beschäftigungslosigkeit); Unterscheidung zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.03.2004 - L 10 AL 121/01
    Auch in diesen Fällen ist u.a. darauf abgestellt worden, ob die Anstalt innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann (BAGE 77, 226, 234).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang (ohne Abschluss dahingehender Vereinbarungen) zur Arbeit herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden (BAGE 77, 226, 235).

    Ein Indiz für die ständige Dienstbereitschaft und damit für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses kann die Genehmigungspflicht von Urlaub sein, ebenfalls das Aufstellen von Dienstplänen, das regelmäßig nur dann sinnvoll ist, wenn Dienstbereitschaft der darin aufgenommenen Beschäftigten erwartet werden kann (BAGE 77, 226, 235 f).

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97

    Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.03.2004 - L 10 AL 121/01
    Voraussetzung ist jedoch, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen werde und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch mache, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen könne, auch in Zukunft herangezogen zu werden (vgl. BAG NZA 1998, 1277, 1278 f m.w.N.; Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 ).

    Auch bei Einsätzen aufgrund jeweils vorhergehender telefonischer Anfragen des Arbeitgebers kann ein Dauerarbeitsverhältnis entstehen, sofern die oben genannten Kriterien vorliegen (BAG, Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97).

  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.03.2004 - L 10 AL 121/01
    Aber auch dann, wenn ausdrückliche oder stillschweigende (anfängliche) Vereinbarungen über das Bestehen eines Dauerrechtsverhältnisses fehlen, kann bei der Aufnahme in einen Kreis immer wieder beschäftigter oder zur Verfügung stehender Personen trotz anfänglicher beiderseitiger Unverbindlichkeit ein Dauerarbeitsverhältnis entstehen; dabei kann es sich auch um ein - typisches oder atypisches - "Abrufarbeitsverhältnis" handeln (Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-4100 § 104 Nr. 16 m.w.N.).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.03.2004 - L 10 AL 121/01
    Voraussetzung ist jedoch, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen werde und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch mache, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen könne, auch in Zukunft herangezogen zu werden (vgl. BAG NZA 1998, 1277, 1278 f m.w.N.; Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 ).
  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 96/97 R

    Arbeitslosengeld - Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses - Aussetzzeit -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.03.2004 - L 10 AL 121/01
    Denn auch bei (formal) fortbestehendem Arbeitsverhältnis liegt Beschäftigungslosigkeit vor, wenn - endgültig oder befristet - einerseits der Arbeitgeber auf sein Direktionsrecht verzichtet oder der Arbeitnehmer seine Dienstbereitschaft verweigert (BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 9).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 180/07

    Dauerarbeitsverhältnis; befristetes Arbeitsverhältnis; Vereinbarung über eine

    Im Fall des Klägers liegen derartige Umstände, die für einen Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis auf Dauer sprechen könnten, jedoch nicht vor (so auch LSG BB, Urteil v. 07.11.08 - L 16 AL 113/07 - zum Einsatz als Aushilfskellner; Urteil v. 17.03.04 - L 10 AL 121/01 - zum Einsatz als Beleuchter, beide recherchiert in juris; a.A. LSG Land Brandenburg, Urteil v. 27. Juni 2003 - L 10 AL 144/01 - zum Einsatz als Cutterin, nicht veröffentlicht).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 03.04.2003 - L 10 AL 121/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22933
LSG Bayern, 03.04.2003 - L 10 AL 121/01 (https://dejure.org/2003,22933)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.04.2003 - L 10 AL 121/01 (https://dejure.org/2003,22933)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. April 2003 - L 10 AL 121/01 (https://dejure.org/2003,22933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Arbeitslosengeld im Zusammenhang mit geleisteten Pflegezeiten; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Berechnung der Rahmenfrist unter Einrechnung von berücksichtigungsfähigen Pflegezeiten; Möglichkeit der Erfüllung der Anwartschaft durch ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Bayern, 03.04.2003 - L 10 AL 121/01
    Die Übergangsvorschrift des § 425 SGB III stellt nämlich lediglich sicher, dass Zeiten, in denen Beitragspflicht nach dem AFG bestand, beitragsrechtlich wie Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses zu behandeln sind (BT-Drs. 13/4941 S.226).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Bayern, 03.04.2003 - L 10 AL 121/01
    Diese fehlende persönliche Arbeitslosmeldung kann aber im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches nicht ersetzt werden (vgl BSGE 60, 43, BSG in SozR 1300 § 28 Nr. 1; Brand in Niesel, SGB III 2.Aufl, § 122 RdNr 5).
  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 16/00 R

    Anwendung des SGB III bei Arbeitslosenhilfeanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 03.04.2003 - L 10 AL 121/01
    In Betracht kämen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts grundsätzlich auch Pflegezeiten für die Hilfe zur Pflege nach dem BSHG oder gleichartige Leistungen auf Grund anderer Vorschriften (zB §§ 53 ff Fünftes Buch Sozialgesetzbuch -SGB V) gewährt wurden (BSGE 87, 262).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 17/84

    Rückwirkung einer Antragstellung - Arbeitslosmeldung - Antragstellung -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.04.2003 - L 10 AL 121/01
    Diese fehlende persönliche Arbeitslosmeldung kann aber im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches nicht ersetzt werden (vgl BSGE 60, 43, BSG in SozR 1300 § 28 Nr. 1; Brand in Niesel, SGB III 2.Aufl, § 122 RdNr 5).
  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 11/00 B

    Anwartschaft auf Arbeitslosengeld bei beitragsfreien kurzzeitigen Beschäftigungen

    Auszug aus LSG Bayern, 03.04.2003 - L 10 AL 121/01
    Die Beitragspflicht zur Beklagten ist daher bis zum 30.04.1993 nach den damals anzuwendenden Vorschriften zu beurteilen (BSG Beschluss vom 18.05.2000 - B 11 AL 11/00 B - veröffentlicht im Juris).
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